Viele Kaufinteressenten gehen davon aus, dass der im Inserat angegebene Kaufpreis auch der tatsächliche Gesamtpreis ist, den sie für den Erwerb einer Immobilie bezahlen müssen. Doch neben dem Immobilienpreis fallen noch zusätzliche Kosten an, die sogenannten Kaufnebenkosten. Diese sind ein nicht unerheblicher Teil des Gesamtpreises und machen in Deutschland üblicherweise circa 7,0% – 15,0% des Gesamtpreises aus.
Wie sich diese genau zusammensetzen und welche Kosten tatsächlich beim Erwerb einer Immobilie auf Sie zukommen, zeigen wir Ihnen hier.
Zusammensetzung des Gesamtpreises
Der Gesamtpreis für den Erwerb einer Immobilie lässt sich folgendermaßen berechnen:
Gesamtpreis = Kaufpreis + Kaufnebenkosten
Die wichtigsten Posten für die Kaufnebenkosten sind dabei:
- der Grunderwerbsteuer (je nach Bundesland: Baden-Württemberg: 5,0 %)
- den Notar- und Grundbuchamtkosten (gesamt circa 1,5 % – 2,0 %)
- Beurkundung (Notar circa 1,0 % – 1,5 %)
- Eintragung (Grundbuchamt circa 0,3 % – 0,5 %)
- der Maklerprovision (circa: 3,5 %)
zusammen.
Um Ihnen die Berechnung der einzelnen Kaufnebenkosten so einfach wie möglich zu gestalten, haben wir hier für Sie ein kleines Tool erstellt. Mit diesem Tool können sie ganz einfach berechnen und visualisieren welcher Gesamtpreis auf sie zukommen und wie sich dieser zusammensetzt.
Kaufnebenkosten im Detail
Grunderwerbsteuer
Kosten sind an das Finanzamt zu entrichten.
Die Grunderwerbsteuer fällt bei jedem Immobilienkauf an und wird vom jeweiligen Bundesland festgelegt.
In Baden-Württemberg beträgt sie derzeit 5,0 % des Kaufpreises. Diese Steuer wird nach Abschluss des Kaufvertrags vom Finanzamt erhoben und muss direkt dorthin entrichtet werden. Sie sollten hierfür nach dem Kauf Post vom Finanzamt erhalten.
Inventar (z. B. Einbauküche), das separat im Kaufvertrag ausgewiesen wird, kann die Bemessungsgrundlage und somit die Steuerlast senken.
Notarkosten und Grundbuchamt
Sie setzen sich typischerweise zusammen aus:
- Kosten für die Beurkundung (ca. 1,0 % bis 1,5 %)
- Kosten für die Eintragung ins Grundbuch (ca. 0,5 %)
In Deutschland muss jeder Immobilienkauf notariell beurkundet werden. Der Notar erstellt den Kaufvertrag, begleitet die Beurkundung und stellt sicher, dass alle rechtlichen Voraussetzungen für den Eigentumsübergang erfüllt sind.
Die Kosten hierfür liegen in der Regel bei etwa 1,0 % bis 1,5 % des Kaufpreises und sind im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich geregelt.
Beurkundung
Kosten sind an den Notar zu entrichten.
Die Beurkundung umfasst die rechtssichere Erstellung und Unterzeichnung des Kaufvertrags durch den Notar. Dabei werden alle Vertragsparteien über den Inhalt und die rechtlichen Folgen aufgeklärt. Erst mit der notariellen Beurkundung wird der Kaufvertrag wirksam.
Eintragung
Kosten sind an das Grundbuchamt zu entrichten.
Nach dem Kauf muss der Eigentumswechsel im Grundbuch eingetragen werden. Für diese Eintragung sowie weitere notwendige Einträge (z. B. Auflassungsvormerkung oder Grundschuld im Rahmen der Finanzierung) fallen in der Regel Kosten von etwa 0,5 % des Kaufpreises an.
Maklerprovision
Kosten sind an den Makler zu entrichten.
Die Maklercourtage fällt an, wenn ein Immobilienmakler erfolgreich den Abschluss eines Kaufvertrags vermittelt.
In vielen Regionen liegt die Gesamtprovision bei etwa 5,95 – 7 % des Kaufpreises inklusive Mehrwertsteuer. Seit der gesetzlichen Regelung zur Aufteilung der Maklerkosten gilt für Wohnimmobilien, dass diese Provision zwischen Käufer und Verkäufer zu jeweils 50% aufgeteilt, sodass beide Parteien jeweils etwa 3,5 % des Kaufpreises tragen.
Die Maklercourtage ist in Deutschland grundsätzlich frei verhandelbar, auch als Käufer. Es lohnt sich hier also zu verhandeln!
